Keine Verpflichtung des Pächters am Ende der Pachtzeit die im Rahmen der GAP-Reform erworbenen Zahlungsansprüche gem. 5 596 Abs. 1 BGB an den Verpächter zu übertragen.
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Hat der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs am 15.5.2005 bestimmte landwirtschaftliche Nutzflächen aufgrund eines schuldrechtlichen Nutzungsverhältnisses genutzt…
Der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung eintretende Pächterwechsel erfüllt nicht die Voraussetzungen einer unerlaubten Überlassung der Pachtsache an einen…