Welche Methode zur Ermittlung der enteignungsrechtlich relevanten Minderung des Jagdausübungsrechts ausgewählt wird, steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des…
Ein forstwirtschaftlicher Zaun ist zu entfernen, wenn er für die Erhaltung der Bewirtschaftung des Waldes nicht mehr erforderlich ist. Auf den Schutz einzelner weniger…
Es haftet derjenige, der auf seinem Grundstück einen Verkehr eröffnet oder zulässt, im Rahmen des Zumutbaren für dessen Verkehrssicherheit. § 14 BWaldG und 5 4 S. 1 FFOG…
Zur Ermittlung der Enteignungsentschädigung für die betroffene Jaqdgenossenschaft bei Durchschneidung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks infolge öffentlichen…
§ 30 NWaldLG nimmt nur eine Konkretisierung dessen vor, was in § 14 BWaldG rahmenrechtlich geregelt ist, und stellt keine darüber hinausgehende (unzulässige) Erweiterung…