Keine Verpflichtung des Pächters am Ende der Pachtzeit die im Rahmen der GAP-Reform erworbenen Zahlungsansprüche gem. 5 596 Abs. 1 BGB an den Verpächter zu übertragen.
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Faktische Vorbelastung durch ein Altgebäude (hier: Geruchsbelästigung durch Schweinestall) mindern die Pflicht der Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn bei einem…
Gelangen von einem mit Pflanzenschutzmittel behandelten Anbaugebiet Herbizide auf ein Areal mit ökologischem Agraranbau, die dazu führen, dass der Eigentümer der…