Windenergieanlagen sind gegenüber einem benachbarten Gestüt nicht deshalb rücksichtslos, weil Pferde auf derartige Einrichtungen besonders empfindlich reagieren könnten.
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Das Interesse, mit einem bisher nicht bebaubaren Grundstück in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans einbezogen zu werden, ist für sich genommen kein…
Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung bei der Feststellung des Einheitswerts ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die am Bewertungsstichtag…
Keine Verpflichtung des Pächters am Ende der Pachtzeit die im Rahmen der GAP-Reform erworbenen Zahlungsansprüche gem. 5 596 Abs. 1 BGB an den Verpächter zu übertragen.
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