Zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen für die Abwägung der Verursachungsbeiträge nach einem Verkehrsunfall in ländlicher Gegend infolge eines Verstoßes gegen das…
Die Vorschrift des § 593 a BGB findet keine Anwendung, wenn - ggf. schon vor ihrem Inkrafttreten - in dem Pachtvertrag davon abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
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Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht…
Die gebotene Reinvestition der Erlöse aus der Veräußerung von Hofvermögen durch den Unternehmensnießbraucher muss zeitnah erfolgen. Dies gilt auch, wenn sie durch Tilgung…