1. Aus dem Rücksichtnahmegebot ist für den Eigentümer eines Waldgrundstückes trotz durch die Bebauung möglicherweise steigender Haftungsrisiken kein Anspruch auf…
Zum Anspruch der durch Wildschäden betroffenen Waldeigentümer und Jagdgenossen auf Überprüfung der im Rahmen der Abschussplanung festgelegten Abschusszahl für Rehwild.
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Zur Prüfung der Erforderlichkeit bzw. Notwendigkeit eines Abrunden von Jagdrevieren (Veränderung des Jagdgebietes) aus Gründen der Jagdpflege und Jagdausübung.
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