Eine persönliche Einschätzung zu möglichen Verwendungswecken eines Pferdes (hier: Dressur- bzw. Turnierfähigkeit) erfüllt nicht die Anforderungen an eine vertragliche…
Der Grundstückseigentümer ist seinem Nachbarn auch ohne Verschulden analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB zu Schadloshaltung verpflichtet, wenn ein Baum infolge eines Sturms der…