OVG Berlin-Brandenburg: Landschaftsschutzgebiete u.ä. sind keine absoluten Tabuzonen für WindenergieanlagenSVJ Landschaftsschutzgebiete sind nur als harte Tabukriterien zu betrachten, wenn weder eine Erlaubnis zur Errichtung von Windenergieanlagen noch eine Befreiung von den…
18.1/258 Beseitigungsanordnung für unzulässige EinfriedungSVJ 1. Zur dienenden Funktion von Einfriedungen bei landwirtschaftlichen Betrieben. 2. Zur Unzulässigkeit von Einfriedungen in der freien Landschaft.