Die §§ 13 ff GrdstVG sind nur anwendbar, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist, auch wenn er vom Erblasser vorübergehend…
Die Anfertigung von Handakten zur Erfüllung der Aufgaben eines gerichtlichen Sachverständigen erscheint unentbehrlich und muss dem Sachverständigen daher durch Ersatz der…
Versagung einer Grundstücksveräußerung an Nichtlandwirt bei Absicht in absehbarer Zeit Landwirt zu werden und Konkurrenzverhältnis zu einem Nebenerwerbslandwirt.
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Leidet ein Pferd im Zeitpunkt der kaufrechtlichen Übergabe an „Spat“, also einer deformierenden Gelenkentzündung, beschreibt dies ein physisches Merkmal des Tieres und…