Der Versagungsgrund des Vorliegens eines groben Preismissverhältnisses greift dann, wenn durch das Grundstücksgeschäft eine ungünstige Auswirkung auf die Agrarstruktur zu…
Ein allgemein anzunehmender Grundstücksbedarf bei landwirtschaftlichen Betrieben genügt nicht, um ein dem kaufenden Nichtlandwirt vorrangiges Erwersinteresse von…
Die §§ 13 ff GrdstVG sind nur anwendbar, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist, auch wenn er vom Erblasser vorübergehend…
Versagung einer Grundstücksveräußerung an Nichtlandwirt bei Absicht in absehbarer Zeit Landwirt zu werden und Konkurrenzverhältnis zu einem Nebenerwerbslandwirt.
…
Zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt und zur Prüfung wegen angeblichen groben Mißverhältnisses zwischen Wert und Kaufpreis.
…