Zur gesetzlichen Duldungspflicht des Entzugs von Sonne und Licht sowie von Beschränkungen der Aussicht durch Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen.
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Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf grundsätzlich auch dann keiner notariellen Beurkundung, wenn das Gesellschaftsvermögen im Wesentlichen aus Grundbesitz…
„Völlig unbrauchbare“ Beratungsleistungen stellen einen Schaden dar, der dem Vergütungsanspruch des Unternehmensberaters unter Umständen unmittelbar entgegengehalten…
Der Entschädigungsanspruch des Sachverständigen entfällt nicht dadurch, dass das Gericht sein Gutachten für nicht überzeugend oder lückenhaft hält. Voraussetzung für die…
Der Grundstückseigentümer ist seinem Nachbarn auch ohne Verschulden analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB zu Schadloshaltung verpflichtet, wenn ein Baum infolge eines Sturms der…