Benötigt der Sachverständige zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens zusätzliche Lichtbildabzüge, so erhält er die Aufwendungen dafür nach § 12 Abs. 1, S. 2, Nr. 2…
Für ein Gutachtenexemplar, das der Sachverständige für seine Handakten fertigt, erhält er den Aufwendungsersatz für die Anfertigung von Ablichtungen nach § 7 Abs. 2 JVEG.…