Nach Art. 14 Abs. 3 GG kann eine Enteignung nur durch ein hinreichend gewichtiges Gemeinwohlziel gerechtfertigt werden, dessen Bestimmung dem parlamentarischen…
Sowohl die 15-jährige Nachabfindungsfrist des § 13 HöfeO (1947) als auch die 20-jährige Nachabfindungsfrist des § 13 HöfeO (1976) sind nicht verfassungswidrig. Diese…