Mitglieder-Info: BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Gutachten von ö.b.v. SachverständigenSV
27.6/8 Gewerblichkeit einer Personengesellsch. (GbR - Sachverst.)SV Zur Gewerblichkeit einer Personengesellschaft (GbR) von Sachverständigen.