21.5/6 Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen b. BaumschädenSV Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen bei erkennbaren Baumschäden als eine schadenersatzpflichtige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
21.4/21 Schadensersatz/Ziergehölze und ZaunSV Zum Anspruch auf Schadensersatz wegen unfallbedingter Schädigung von Ziergehölzen und eines Maschendrahtzauns bei einem Gartengrundstück.