Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026). Sie…
Für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2019 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in…