Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen: Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen LB
FG Köln: Maßgeblicher Zeitpunkt für das nachträgliche Bekanntwerden "neuer Tatsachen" im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AOLB