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Fachbeitrag

Verlag (Abo): Maßgeblich für den Anspruch auf eine Fortsetzung des Pachtvertrags nach § 595 BGB ist die tatsächliche Dauer des Pachtverhältnisses und nicht die vertraglich vereinbarte Laufzeit +

Kategorie: Agrar-Recht
Aktenzeichen: 101 W 4/19
Quelle: AgrB 2-2021 S. 117
Fachbeitrag vom 01.04.2021

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