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Arbeitshilfen

Mitglieder-Info: Grundsteuer B wird in Bremen wird zum 1.1.2025 erfolgsneutral umgesetzt


Arbeitshilfen vom 06.08.2024

Pressemitteilung des Senators für Finanzen vom 6.8.2024

Der Senat will bei der Grundsteuerreform die Belastung für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter begrenzen. Dafür muss Bremen die Steuermesszahlen per Landesgesetz anpassen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat am 6. August 2024 beschlossen. Außerdem hat der Senat das Ortsgesetz für den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B in der Stadt Bremen auf den Weg gebracht. Beides zusammen führt dazu, dass die Grundsteuerreform in Bremen aufkommensneutral umgesetzt wird. Zur Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft hat sich das Land Bremen noch nicht positioniert.

Zum Hintergrund:
Die Steuermesszahlen dienen dazu, die Grundsteuerbelastung zwischen den Bereichen Wohnen, Nichtwohnen und unbebauten Grundstücken zu verteilen. Bremen wendet bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell an. Würden jedoch die Messzahlen des Bundes übernommen, käme es aufgrund der unterschiedlich starken Wertsteigerung bei Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken zu einer erheblichen Belastungsverschiebung. Denn bei der Grundsteuerreform spielt erstmals der Bodenrichtwert eine entscheidende Rolle, der bei Wohngebieten deutlich höher als bei Gewerbegebieten ist. Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen sowie Mieterinnen und Mieter müssten 20 Prozent höhere Lasten schultern, während Nichtwohngrundstücke wie etwa Gewerbeflächen entlastet würden. Dieser Effekt wird mit den Landessteuermesszahlen gedämpft, so dass Wohngrundstücke auch künftig wie bisher 53 Prozent zum Gesamtaufkommen der Grundsteuer beisteuern, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Flächen 47 Prozent. Um das zu erreichen, bleibt die Messzahl für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille, während die Messzahl für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke auf 0,75 Promille angehoben wird. Damit wird zugleich ein Anreiz gesetzt, unbebaute Grundstücke angesichts des Wohnraummangels auch zu nutzen.

Um die zugesagte Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform sicherzustellen, muss der Hebesatz in der Stadt Bremen auf 755 Prozent festgelegt werden. Dadurch wird das bisher in der Stadt Bremen erzielte Aufkommen von gut 180 Millionen Euro pro Jahr gesichert und die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral umgesetzt. Die Stadt Bremerhaven legt ihren Hebesatz selbst fest, der rechnerische Hebesatz zur Auskommensneutralität liegt dort bei 900 Prozent.

Quelle:
Senator für Finanzen Bremen, eigene Bearbeitung.