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1. Die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten durch eine umfassende Rechtsverordnung des Landes unter Verzicht auf klassische Schutzgebietsverordnungen i.S.d. § 20 Abs. 2 BNatSchG ist nach § 32 Abs.…
1. Auf der Grundlage des § 32 Abs. 4 BNatSchG ist eine Ausweisung von Natura 2000-Gebieten unter Verzicht auf klassische Schutzgebietsverordnungen i.S.d. § 20 Abs. 2 BNatSchG durch umfassende…
1. Auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 BNatSchG ist eine Ausweisung von Natura 2000-Gebieten unter Verzicht auf klassische Schutzgebietsverordnungen i.S.d. § 20 Absatz 2 BNatSchG durch umfassende…