Mithilfe des Transparenzregisters des Finanzministeriums lässt sich für die Grundsteuer B online unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/transparenzregister/ nachvollziehen, welche Hebesätze aufkommensneutral wären. Dabei handelt es sich um unverbindliche Angaben. Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Die Angaben im Transparenzregister können den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten dabei als Anhaltspunkte dienen, wie sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten können. Auch andere Bundesländer informieren über die Hebesätze, die für die Aufkommensneutralität erforderlich sind, und machen diese transparent.
Für die Berechnung greift das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Derzeit liegen noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vor. Deshalb zeigt die Übersicht auch keinen einzelnen Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.
Quelle:
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 9.9.2024