Im Anschluss an den Koalitionsausschuss hat das Bundesministerium der Finanzen am 9. Oktober 2025 den „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ im Wege der Verbändeanhörung mit sehr kurzer Stellungnahmefrist übersandt. Der Gesetzentwurf ist am 15.10.2025 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Pressemitteilung des BMF finden Sie hier.
Die Einführung eines Steuerfreibetrags für Arbeitnehmer ist in Höhe von 2.000 Euro monatlich, d.h. 24.000 Euro jährlich geplant, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Der Arbeitslohn aus der steuerfreien Aktivrente soll – aber anders als zunächst geplant – nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Teilzeitaufstockungsprämie und die Steuerfreiheit (mit Beitragspflicht) von Überstundenzuschlägen sind – anders als im Arbeitsmarktstärkungsgesetz – nicht mehr enthalten. Dies spricht dafür, dass diese beiden Maßnahmen zumindest zum 1. Januar 2026 nicht umgesetzt werden.
Ab 1. Januar 2026 sind nur sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus einer aktiven Arbeitnehmertätigkeit begünstigt. Ausgenommen sind u.a. Freiberufler und selbstständige Tätigkeiten, Gewerbetreibende sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die Steuerfreistellung gilt nur für Rentner, die die sozialversicherungsrechtliche Regelaltersgrenze erreicht haben (67 Jahre einschließlich der Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963). Auf einen tatsächlichen Rentenbezug kommt es nicht an.
Die derzeit geltenden Regelungen zur Sozialversicherungspflicht bleiben unverändert bestehen (= Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitgeberanteil zu allen Sozialversicherungszweigen). Der Steuerfreibetrag von 2.000 € monatlich kann nur in einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden, wobei die Steuerbefreiung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, um unmittelbar ein höheres Netto zu ermöglichen. Für die Aktivrente gilt kein Progressionsvorbehalt.
Eine Evaluierung der neuen Regeln ist bereits nach zwei Jahren geplant. Der Gesetzentwurf muss zunächst noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Der BFB kritisiert – bei Anerkennung der Möglichkeiten zur Mobilisierung von Arbeitskraft für die Angestellten in den Freien Berufen - die Beschränkung der Steuerbefreiung auf sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.