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Kurzmeldungen

Der HLBS informiert: Stand zum Vertragsverletzungsverfahren § 24 UStG

In der Presse häufen sich in der letzten Zeit Nachrichten über den Ausgang und mögliche weitere Konsequenzen des beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Vertragsverletzungs-verfahrens zu § 24 UStG, die in der Öffentlichkeit zu Irritationen führen.

Derzeitiger Stand ist, dass sich die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungverfahrens befindet. Ziel dieser Verhandlungen aus deutscher Sicht ist, den Anwendungsbereich des § 24 UStG für eine Vielzahl von Betrieben zu erhalten.
Die Kommission kann das beim EuGH anhängige Gerichtsverfahren vor einem Abschluss durch Urteil beenden, wenn ihrem Klagebegehren anderweitig, z.B. durch eine entsprechende nationale Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Einschränkung als Anwendungsbereich der USt-Pauschalierung entsprochen wird. In diesen Verhandlungen wurden bereits Fortschritte erzielt, jedoch ist eine Aussage über den konkreten Ausgang des Verfahrens zurzeit nicht möglich.

Das davon getrennt zu beachtende Beihilfeverfahren betreffend einer vermeintlichen Überkompensation von Steuervorteilen durch die Pauschalierung, welches durch die Republik Frankreich initiiert wurde, ruht zurzeit und soll erst nach Ablauf des Vertragsverletzungsverfahrens wiederaufgenommen werden. Aussagen zum Ausgang dieses Verfahrens entbehren derzeit jeder fachlichen Grundlage.

Über den Entwicklungstand werden wir berichten sobald konkrete Aussagen zu den steuerrechtlichen Folgen für die Beratungspraxis gemacht werden können.