Zurück Sonstiges Steuerberatung Sonstiges Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach §11 des Gesetzes über die Übertragung des Eigentums und die Verpachtung volkseigener landwirtschaftlich genutzter Grundstücke Dieser Inhalt ist zugangsbeschränkt. Zugriff nur für HLBS-Mitglieder: SonstigesSteuerberatung Mitglied werden