Petra (56) hatte den Blaubeerhof in Niedersachsen 2004 von Vater übernommen und die notarielle Verpflichtung akzeptiert, der Mutter Ilse (84) bis zu Ihrem Lebensende eine monatliche Altenteils Rente aus dem Betrieb zu überweisen. Der Vertrag sah eine einmalige Anpassung von einmalig 5 % nach 5 Jahren und dann eine situationsabhängige Anpassung vor. Weiterhin wurde im Vertrag eine Mediationsklausel vereinbart. Zuletzt belief sich die monatliche Zahlung auf € 511,-
Der Blaubeerbetrieb florierte bis 2019, dann kamen Billigimporte, Energieerhöhung und schließlich Corona . Petra musste den Betrieb in der 3. Generation einstellen und den Rückbau organisieren. Alle Herzen bluteten. Dann kam noch Rheuma dazu. Petra konnte nicht mehr arbeiten. Einkünfte ergaben sich nur aus Campingplatzvermietung; eine eigene Altersversorgung war nicht vorhanden. Der Verkauf des Hofes kam nicht in Betracht. Zu Petra zog ihr 2. Mann, den die Mutter überhaupt nicht leiden konnte. Die Kommunikation erstarrte, Enkelkontakte fanden kaum noch statt. Alle litten.
Bei allen Widrigkeiten zahle Petra ihrer Mutter weiterhin den zuletzt ausgehandelten Betrag ohne dass Sie Einkünfte aus dem Blaubeerhof-Betrieb hatte. Die Mutter zog mit Ihrem neuen Lebensgefährten in eine andere Wohnung und gab die Altenteiler-Wohnung auf. Die Mieteinnahmen der Altenteiler- Wohnung flossen an die Mutter, die Nebenkosten, das Vermieterrisiko und die Instandhaltungsverpflichtung verblieben bei Petra.
Der Steuerberater drängte die Mutter Ilse die Anpassung der Altenteils-Rente um € 123,- durchzusetzen. Petra konnte nicht. Es kam zur Klage auf Erhöhung der Altenteils-Rente vor dem Landwirtschaftsgericht. Die Antwort von Petras Anwalt war eine € 0,- Altenteils-Rente, weil der Geschäftsgrund weggefallen war. Was tun ?
Die Mediationsklausel unterbrach den gerichtlichen Streit. In dem anschließenden Agrarmediationsverfahren konnte in einer Open-End Sitzung durch Ermittlung von Petras Zahlungen an die Mutter und Unterstützungen an die Großmutter und den Neffen die Wertschätzung der Leistung wieder hergestellt werden. Der jeweilige Bedarf und die Einkommensmöglichkeiten wurden ermittelt und dargestellt. Es ergab sich, dass der Mutter Ihre Einkommenssituation nicht bewusst war, es war knapp aber auskömmlich. Andere Unterstützungsmöglichkeiten wurde nicht genutzt. Die Mutter hatte einen sehr eingeschränkten wirtschaftlichen Überblick und dazu auch keine Unterstützung.
Nach 8 Stunden wurde eine Mediationsvereinbarung geschlossen. Wesentlicher Punkt: Petra zahlte ohne Zahlungsverpflichtung eine monatliche Altersrente von 320,-; die Klage wurde zurückgenommen; die Kosten geteilt.
Zum Schluss gaben sich Mutter und Tochter wieder die Hand und sahen sich wieder an.
PS: den Fall gab es wirklich - Die Darstellung ist anonymisiert.
Text: Karl F. Brandt, ZefAM - Zentrum für AgrarMediation 15.05.2024
Hinweis: Dem HLBS Fachbereich Agrarmediatoren gehören derzeit 24 Mitglieder an - siehe unter www.hlbs.de im Expertenverzeichnis.