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HLBS Fachbereich Agrarmediatoren: Erfolgreiche Altenteils-Streitschlichtung - ein Praxisfall


Petra (56) hatte den Blaubeerhof in Niedersachsen 2004 von Vater übernommen und die notarielle Verpflichtung akzeptiert, der Mutter Ilse (84) bis zu Ihrem Lebensende eine monatliche Altenteils Rente aus dem Betrieb  zu überweisen. Der Vertrag sah eine einmalige Anpassung von einmalig 5 % nach 5 Jahren und dann eine situationsabhängige Anpassung vor. Weiterhin wurde im Vertrag eine Mediationsklausel vereinbart. Zuletzt belief sich die monatliche Zahlung auf €  511,-

Der Blaubeerbetrieb  florierte bis 2019, dann kamen Billigimporte, Energieerhöhung und schließlich Corona . Petra musste den Betrieb in der 3. Generation einstellen und den Rückbau organisieren. Alle Herzen bluteten.  Dann kam noch Rheuma dazu. Petra konnte nicht mehr arbeiten. Einkünfte ergaben sich nur aus Campingplatzvermietung; eine eigene Altersversorgung war nicht vorhanden. Der Verkauf des Hofes kam nicht in Betracht. Zu Petra zog ihr 2. Mann, den die Mutter überhaupt nicht leiden konnte. Die Kommunikation erstarrte, Enkelkontakte fanden kaum noch statt. Alle litten.

Bei allen Widrigkeiten zahle Petra ihrer Mutter weiterhin den zuletzt ausgehandelten Betrag  ohne dass Sie Einkünfte aus dem Blaubeerhof-Betrieb hatte. Die Mutter zog mit Ihrem neuen Lebensgefährten in eine andere Wohnung und gab die Altenteiler-Wohnung auf. Die Mieteinnahmen der Altenteiler- Wohnung flossen an die  Mutter, die Nebenkosten, das Vermieterrisiko und die Instandhaltungsverpflichtung  verblieben bei Petra.

Der Steuerberater drängte die Mutter Ilse  die Anpassung der Altenteils-Rente um € 123,- durchzusetzen. Petra  konnte nicht. Es kam zur Klage auf Erhöhung der Altenteils-Rente  vor dem Landwirtschaftsgericht.  Die Antwort von Petras Anwalt war eine € 0,- Altenteils-Rente, weil der Geschäftsgrund weggefallen war. Was tun ?

Die Mediationsklausel unterbrach den gerichtlichen Streit. In dem anschließenden Agrarmediationsverfahren konnte in einer Open-End Sitzung  durch Ermittlung  von  Petras Zahlungen  an die Mutter und Unterstützungen an die Großmutter und den Neffen die Wertschätzung  der Leistung wieder hergestellt werden. Der jeweilige Bedarf und die Einkommensmöglichkeiten wurden ermittelt und dargestellt. Es ergab sich, dass der Mutter Ihre Einkommenssituation nicht bewusst war, es war knapp aber auskömmlich. Andere Unterstützungsmöglichkeiten  wurde nicht genutzt. Die Mutter hatte  einen sehr eingeschränkten wirtschaftlichen Überblick und  dazu auch keine Unterstützung.

Nach 8 Stunden wurde eine Mediationsvereinbarung geschlossen. Wesentlicher Punkt: Petra zahlte ohne Zahlungsverpflichtung eine monatliche Altersrente von 320,-; die Klage wurde zurückgenommen; die Kosten geteilt.

Zum Schluss gaben sich Mutter und Tochter wieder die Hand und sahen sich wieder an.

PS: den Fall gab es wirklich -  Die Darstellung ist anonymisiert.

Text: Karl F. Brandt, ZefAM - Zentrum für AgrarMediation  15.05.2024

Hinweis: Dem HLBS Fachbereich Agrarmediatoren gehören derzeit 24 Mitglieder an - siehe unter www.hlbs.de im  Expertenverzeichnis.