Skip to main content

Ausbildung zum Sachverständigen

Die Tätigkeit des Sachverständigen ist entsprechend des weitverzweigten Erwerbs- und Wirtschaftslebens und der sich immer stärker differenzierenden Technik äußerst vielseitig. Ist der Zustand einer Sache zu beurteilen, der Wert oder die Qualität einer Sache oder Leistung festzustellen oder die Ursache und die Höhe eines Schadens zu ermitteln, bedarf es einer sachkundigen Person. Die begutachtende Tätigkeit ist an keine Genehmigung oder Zulassung gebunden und steht jedermann ebenso frei wie die Führung der Bezeichnung „Gutachter“ oder „Sachverständiger“. Jeder, der sich am Gutachtenmarkt betätigen möchte, darf sich diesen Titel selbst verleihen und unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle. Der Gesetzgeber hat weder bestimmt, wer sich als Sachverständiger bezeichnen kann, noch die Rechtsverhältnisse dieses Personenkreises geregelt. Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Personen, die als Sachverständige tätig sind oder tätig werden wollen, können auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen für bestimmte Fachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt werden, sofern die besondere Sachkunde nachgewiesen wird und keine Bedenken gegen die persönliche Eignung bestehen. Die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö. b. v. SV) ist ein gesetzlich geschützter Begriff. Voraussetzung für eine öffentliche Bestellung ist eine einschlägige Ausbildung und eine ausreichende Berufserfahrung. Bei Bewerbern, die in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis stehen, muss sichergestellt sein, dass die Ausübung der Sachverständigentätigkeit gestattet ist und dass die betreffenden Personen keinen fachlichen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen. Häufig geht der öffentlichen Bestellung und Vereidigung eine Tätigkeit als sogenannter „freier“, „privater“ oder „unabhängiger“ Sachverständiger voraus. Die dort gesammelten Erfahrungen und angefertigten Gutachten sind zugleich eine gute Basis für die angestrebte öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. 

Besondere Sachkunde

Der Begriff „besondere Sachkunde“ ist im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit so auszulegen, dass Personen in einem Fachbereich überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen. Sie müssen ferner in der Lage  sein, ihr fachliches Wissen in der einem Gutachten entsprechenden Form schriftlich und mündlich umfassend und für den Auftraggeber verständlich und nachvollziehbar darzulegen. Im Fall der Antragsstellung für die öffentliche Bestellung muss der Sachverständige seine besondere Sachkunde nachweisen. Das kann insbesondere geschehen durch

  • Zeugnisse über Schul- und Berufsausbildung, Bescheinigungen über Aus- und Fortbildungen
  • selbstgefertigte Gutachten, Probegutachten
  • sonstige Nachweise der fachlichen Eignung (z. B. Veröffentlichungen)
  • schriftliche und/oder mündliche Prüfungen (Fachgespräch)

Aus den vorgelegten Unterlagen und sonstigen Nachweisen der fachlichen Eignung müssen die überdurchschnittlichen Fachkenntnisse eindeutig hervorgehen.

Persönliche Eignung

Weitere Voraussetzung für die öffentliche Bestellung ist, dass keine Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen; das heißt, die Persönlichkeit des Sachverständigen muss die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Gutachtertätigkeit bieten. Es muss aufgrund der Persönlichkeit sowie aufgrund der beruflichen und wirtschaftlichen Situation des Bewerbers sicher sein, dass er die Erstattung von Gutachten unter Wahrung der ihm auferlegten Pflichten vornimmt. Dazu gehören insbesondere, dass er bei der Ausübung seiner Tätigkeit unabhängig, gewissenhaft und zuverlässig ist. Über die Person des Antragstellers werden entsprechende Auskünfte eingeholt.

Aus- und Fortbildung

Es gibt keine spezifische Ausbildung zum Sachverständigen. Die notwendigen speziellen Kenntnisse der Gutachtenerstellung, der Rechts- und Erwerbssituation als Sachverständiger sowie die fachliche Basis- und Weiterqualifikation können jedoch in geeigneten Fortbildungsangeboten erworben werden. Hierzu bietet der HLBS ein Seminarprogramm an, das auch von den zuständigen Bestellungsbehörden anerkannt ist. Neben der Fortbildung bedarf es jedoch unabdingbar einer guten beruflichen Qualifikation als Ausgang der Sachverständigentätigkeit und einschlägiger Praxiserfahrung in den jeweiligen Sachgebieten.

Welche Seminare sind für mich relevant?

Einsteigern in die Sachverständigentätigkeit werden fachgruppenspezifisch nachfolgende Seminare vor Aufnahme einer Sachverständigentätigkeit bzw. für die öffentliche Bestellung und Vereidigung empfohlen: 

Ausbildung zum Sachverständigen im Bereich der Landwirtschaft

Landwirtschaft

Für den Einstieg in das Sachverständigenwesen im Bereich Landwirtschaft ist wie bei allen anderen Fachgebieten das Einführungsseminar SV1 zu empfehlen. Hier erhalten angehende Sachverständige die allgemeinen Grundlagen für die Ausübung einer Sachverständigentätigkeit. 
Weitere Einführungsangebote sind ein Workshop zur Gutachtenerstellung  als Praxistraining sowie das  Einführungsseminar in die Sachverständigentätigkeit Landwirtschaft SV2-L
Im Workshop wird in Gruppenarbeit zu einem der folgenden Themen: Aufwuchsschäden; Tierschaden; Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks und Ertragswert einer Dauerkultur ein Gutachten erstellt. 
Schwerpunkte des zweitägigen Seminares SV2-L sind folgende: 

  • Grundlagen der Verkehrswertermittlung von Grundstücken (Bewertungsanlässe, Rechtsgrundlagen, Methoden, Datenquellen, Spezialprobleme)
  • Grundlagen der Gebäudebewertung (Methoden, Datenquellen, praktische Beispiele)
  • Grundlagen der Inventarbewertung (Anlässe, Methoden, Datenquellen, Beispiele)
    • Teil 1: Bewertung von Maschinen
    • Teil 2: Bewertung von Vieh
  • Grundlagen der Gesamtbetriebsbewertung (Anlässe, Bewertungsziele, Abgrenzungsfragen, Methoden, Spezifika landwirtschaftlicher Betriebe, Bewertung bei familiären Vermögensauseinandersetzungen)

weiterführende Seminare

Da die Tätigkeitsbereiche der Sachverständigen im Bestellungsgebiet Landwirtschaft sehr vielfältig sind, bietet die HLBS-Informationsdienste GmbH verschiedene weiterführende Seminare mit wechselnden Inhalten zur Fort- und Weiterbildung an. Unter anderem derzeit: 

Weitere Seminare finden Sie auf der Internetseite www.hlbs.de/seminare-termine

Für weitere Informationen nehmen Sie mit uns Kontakt auf: info(at)hlbs.de

Ausbildung zum Pferdesachverständigen

Pferde

Zur Erfüllung dieser Anforderungen und zur Vorbereitung auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung bietet der HLBS seinen Mitgliedern ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm sowie umfassende Fachinformationsdienste an. Mehr über die Sachverständigentätigkeit erfahren Sie auf den HLBS-Einführungsseminaren für angehende Sachverständige sowie auf den Spezialseminaren für Pferdesachverständige.

Tätigkeitsbereiche

Der HLBS-Pferdesachverständige liefert Entscheidungshilfen für seine Auftraggeber in allen Fragen der Zucht, Haltung, Ausbildung und Ökonomie. Dabei nehmen Fragen zur Wertermittlung und zur Wertveränderung einen großen Stellenwert ein.

Die Anlässe in der Taxation sind vielfältig

Schadensfälle

  • Verkehrsunfälle
  • Reit-, Stall- und Weideunfälle
  • Tierärztliche Fehlbehandlung
  • Tierquälerei
  • Lieferung verdorbener Futtermittel etc.

Übertragungsfälle

  • Kauf- und Verkaufsfälle
  • Pachtübergaben von Pferdebetrieben
  • Gründung und Auflösung von Gesellschaften

Eingriffe Dritter

  • Tierschutzrechtliche Aspekte
  • Pfändung
  • Zwangsversteigerung
  • Erb- und Eheauseinandersetzungen

Steuerliche Bewertungsanlässe

  • Pferdezucht, -haltung und Pferdesport als Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?
     

Pferdesachverständige 
sind unabhängige und unparteiische Dienstleister für ihre Auftraggeber. Sie können ihre Kompetenz durch ein agrarwissenschaftliches Studium oder eine andere geeignete Ausbildung sowie durch profunde Zucht-, Haltungs- und Marktkenntnisse nachweisen. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt  bei den zuständigen Landwirtschaftskammern oder anderen Einrichtungen auf Landesebene.

In der Vergangenheit wurden bei Landgerichten in rund 10 % aller Zivilverfahren Sachverständige zugezogen.
Soweit sollte es erst gar nicht kommen. Bereits im Vorfeld der Beurteilung eines Sachverhaltes oder einer Entscheidungsfindung rund ums Pferd lohnt es sich häufig, das Urteil eines Sachverständigen einzuholen.

Welche Auftragsverhältnisse gibt es?

  • Gerichtliche Beauftragung des Sachverständigen   (Gerichtsgutachten)
  • Private Beauftragung des Sachverständigen durch Personen, Unternehmen oder eine Behörde  (Privatgutachten)
  • Beauftragung des Sachverständigen als  Schiedsgutachter im Auftrag zweier, in einem   Interessengegensatz befindlichen Parteien  (Schiedsgutachten)
     

In der Praxis

  • Feststellung und Dokumentation von Tatsachen  zum Zwecke der Beweissicherung im Rahmen des An– und Verkaufs sowie in Strafsachen
  • Beurteilung biologisch-technischer Vorgänge in  den verschiedensten Bereichen der Pferdehaltung
  • Beurteilungen und Bewertungen bei privatrecht lichen Auseinandersetzungen bei An- und Verkäufen (Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen, zugesicherter Produkteigenschaften, etc.)
  • Betriebswirtschaftliche Beurteilung von Pferdehaltungsbetrieben, Teilbetrieben oder einzelner Produktionsbereiche und -verfahren
  • Stellungnahmen zu haftungsrechtlichen Fragen  durch Beurteilung und Bewertung von Unfällen  im Stall, beim Transport, auf der Weide oder Turnierplätzen
  • Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen von Pachtangelegenheiten
  • Bewertungen im Rahmen von Zwangsversteigerungsfällen
     

Öffentlich bestellte und vereidigte Pferdesachverständige

Ausbildung zum Sachverständigen im Garten- und Landschaftsbau

Gartenbau

Ausbildung zum Forstsachverständigen

Forst

Kontakt

HLBS GmbH

- Bereich Seminare

Engeldamm 70
10179 Berlin

Tel. 030 2008967-70
Fax 030 2008967-79
E-Mail info(at)hlbs.de