Ein Baum ist ein Grenzbaum im Sinne von § 923 BGB, wenn sein Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird. Jedem…
Zur Erhaltung der Hofeigenschaft bei langfristiger dennoch nur vorübergehender Verpachtung des Hofes zur Unterscheidung von „ruhendem“ und „aufgegebenem Betrieb. Bei…
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst auch Vermögenseinbußen, die der Eigentümer oder Besitzer des beeinträchtigten…
HLBS-Ms Nr. 18.1/34 :Kein Abwehrrecht gegen vorgesehene Bebauung bei Veräußerung von Flächen als Bauerwartungsland- oder Rohbauland in unmittelbarer Hofnähe :
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