Ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb ist leistungsfähig und damit erwerbsprivilegiert im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, wenn der Betrieb nennenswerte Gewinne…
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Franz-Josef Schockemöhle, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Verschärfung der Düngeregelungen in der Novelle zur Düngeverordnung – Aktueller Verfahrenstand,…