1. Es ist nicht Sinn und Zweck des Befangenheitsverfahrens zu klären, ob fachliche Einwände gegen die Begutachtung begründet sind oder nicht. 2. Ist der Sachverständige…
Wollen die Parteien mit einer Vereinbarung keine Rechtsfragen klären, sondern Fragen der Bauausführung einer außergerichtlichen Klärung durch einen Sachverständigen…
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