Die Vereinbarung einer Abfindung für den ausscheidenden BGB-Gesellschafter auf der Grundlage des Ertragswerts des Gesellschaftsunternehmens kann gemäß § 723 Abs. 3 BGB…
Aus der Verlagsankündigung: Dieses Lehrbuch führt Studierende der Wirtschaftswissenschaften und des Rechts behutsam an die Grundlagen der Bewertung von Unternehmen heran.…