Mitglieder-Info: BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Gutachten von ö.b.v. SachverständigenSV
27.5/96 Kostenerstattung für PrivatgutachtenSV Keine Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten im Anwendungsbereich des § 146 VII BewG – jetzt § 138 IV BewG.
27.6/8 Gewerblichkeit einer Personengesellsch. (GbR - Sachverst.)SV Zur Gewerblichkeit einer Personengesellschaft (GbR) von Sachverständigen.
27.6/5 Besteuerung Sachverständige (Forstkartierung)SV Umsätze aus der Erstellung von Forstkartierungen durch freiberufliche Sachverständige unterliegen dem Regelsteuersatz i.S.d. UStG.