Zurück Durchschnittss-/ Regelbesteuerung Steuerberatung UStG Arbeitshilfen Mitglieder-Info: USt – Durchschnittsteuersatz für die Landwirtschaft beträgt seit 06.12.2024 nur noch 8,4 % – Eingabe des HLBS an Bund und Länder für eine Nichtbeanstandungsregelung erfolgt Dieser Inhalt ist zugangsbeschränkt. Zugriff nur für HLBS-Mitglieder: Durchschnittss-/ RegelbesteuerungSteuerberatungUStG Mitglied werden