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Urteile/Beschlüsse

Mitglieder-Info: § 11 Abs. 2 BewG - Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten


Institutionen: BFH
Aktenzeichen: II R 15/21
Urteile/Beschlüsse vom 25.09.2024

BFH-Urteil vom 25.09.2024, II R 15/21 (veröffentlicht 06.02.2025)

 

1. Der Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 3 des

Bewertungsgesetzes (BewG) auf den Substanzwert begrenzt, wenn eine Ableitung des (niedrigeren) gemeinen Werts aus

Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG möglich ist.

 

2. Zur Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen zwischen fremden Dritten nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG können

solche Verkäufe nicht herangezogen werden, bei denen über Jahre hinweg regelmäßig derselbe Preis zugrunde gelegt

wird.

 

Vorinstanz: FG Münster, 15.04.2021, Az: 3 K 3724/19 F