Zurück Fachbeitrag Landwirt im Sinne des GrdstVG kann auch sein, wer keine landwirtschaftliche Ausbildung hat und sein Einkommen überwiegend außerlandwirtschaftlich verdient Dieser Artikel des HLBS Verlags (z.B. die Fachzeitschrift Agrarbetrieb) steht nur Abonnenten des FachwissenPLUS zur Verfügung. Überzeugen Sie sich vom Online-Modul des HLBS Verlags zur agrarbetrieblichen Beratung. Sie können die Inhalte des FachwissenPLUS 30 Tage lang kostenlos testen. Mitglied werden