Der Grundstückseigentümer ist seinem Nachbarn auch ohne Verschulden analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB zu Schadloshaltung verpflichtet, wenn ein Baum infolge eines Sturms der…
Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf grundsätzlich auch dann keiner notariellen Beurkundung, wenn das Gesellschaftsvermögen im Wesentlichen aus Grundbesitz…
Zur gesetzlichen Duldungspflicht des Entzugs von Sonne und Licht sowie von Beschränkungen der Aussicht durch Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen.
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