25./11 Grünlandumwandlung (Beihilfen)J Umwandlung von angeblichem Dauergrünland in Ackerland keine richtlinienwidrige Bewirtschaftung, die zur Rückforderung von Beihilfen rechtfertigt.
25./12 Rechtswidrige Rückforderung von BeihilfenJ Zum notwendigen Belassen des Aufwuchses auf der Fläche irn Sinne der Stilllegungsverpflichtung; rechtswidrige Rückforderung von Beihilfen.