1. Der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Sachkunde ist inhaltlich vom Regelungsziel des § 36 GewO her zu definieren. Dieses besteht darin, im Interesse eines…
Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer geregelten subjektiven Zulassungsvoraussetzungen genügen dem…