zum Inhalt und Bezug: (aid) – Im Wald gilt grundsätzlich "Betreten auf eigene Gefahr"Allerdings sind einige wichtige Ausnahmen von dieser Regel zu beachten, die für die…
Bei einem durch sog. Sommergänse angerichteten Schaden von über 10.000 Euro infolge eines Totalausfalls der Ernte auf 15 % der Nutzfläche eines landwirtschaftlichen…
§ 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG ist, soweit Wildschaden an Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten…
a) Zu den Voraussetzungen eines Scheingeschäfts bei der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann. b) Die gütliche Einigung über den Ausgleich von Wildschäden im…