In Deutschland gibt es ein seit vielen Jahren etabliertes Qualitätssicherungssystem für das Sachverständigenwesen:
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (ö.b.v. SV) ist ein rechtlich geschützter Begriff. Diese Sachverständigen sind durch die hierfür zuständigen Behörden auf ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation geprüft.
Aus- und Weiterbildung durch den HLBS
Zur Erfüllung dieser Anforderungen und zur Vorbereitung auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung bietet der HLBS seinen Mitgliedern ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsprogramm sowie umfassende Fachinformationsdienste an. Mehr über die Sachverständigentätigkeit erfahren Sie auf den HLBS-Einführungsseminaren für angehende Sachverständige sowie auf den Spezialseminaren für Pferdesachverständige.
Tätigkeitsbereiche
Der HLBS-Pferdesachverständige liefert Entscheidungshilfen für seine Auftraggeber in allen Fragen der Zucht, Haltung, Ausbildung und Ökonomie. Dabei nehmen Fragen zur Wertermittlung und zur Wertveränderung einen großen Stellenwert ein.
Die Anlässe in der Taxation sind vielfältig
Schadensfälle
Übertragungsfälle
Eingriffe Dritter
Steuerliche Bewertungsanlässe
Pferdesachverständige
sind unabhängige und unparteiische Dienstleister für ihre Auftraggeber. Sie können ihre Kompetenz durch ein agrarwissenschaftliches Studium oder eine andere geeignete Ausbildung sowie durch profunde Zucht-, Haltungs- und Marktkenntnisse nachweisen. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt bei den zuständigen Landwirtschaftskammern oder anderen Einrichtungen auf Landesebene.
In der Vergangenheit wurden bei Landgerichten in rund 10 % aller Zivilverfahren Sachverständige zugezogen.
Soweit sollte es erst gar nicht kommen. Bereits im Vorfeld der Beurteilung eines Sachverhaltes oder einer Entscheidungsfindung rund ums Pferd lohnt es sich häufig, das Urteil eines Sachverständigen einzuholen.
Welche Auftragsverhältnisse gibt es?
In der Praxis