Der Sachverständige soll dem Unkundigen zu einer eigenen Urteilsbildung verhelfen. Er schafft die Voraussetzungen für die Entscheidungen seines Auftraggebers, indem er mittels seiner besonderen Sachkunde einen bestimmten Sachverhalt feststellt oder bestimmte Folgerungen daraus ableitet.
Die Ergebnisse seines Auftrags werden meist in Form eines schriftlichen Gutachtens vorgelegt. Dabei kommt es vor allem darauf an, den Sachverhalt für Dritte nachvollziehbar darzustellen. Die Bestellungsbehörde überprüft daher die Fähigkeit des zur Bestellung anstehenden Bewerbers nicht nur in fachlicher Hinsicht. Vom Sachverständigen werden besondere Kenntnisse in der Gutachtenbearbeitung - aufbauend auf den im Einführungsseminar SV 1 vorgestellten Grundsätzen - vertieft und mit Beispielen aus der Praxis untermauert. In Einzelgruppen werden einfache Fallgestaltungen erarbeitet und anschließend präsentiert.
Mittwoch, 14. März 2012
09.00 - 16.00 Uhr