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Neuregelung der Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe

BMF v. 13.05.2011 und Stellungnahme des HLBS v. 30.06.2011

Mit Schreiben vom 13.05.2011 hat das BMF den Verbänden den Entwurf einer neuen Verwaltungsanweisung zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe und entsprechende Beispiele hierzu zugesandt.

Den neuen Abgrenzungskriterien liegen die Folgerungen der Finanzverwaltung aus dem Urteil des BFH vom 25.03.2009 (BStBl 2010 II, S 113) - sog. Hofladen-Urteil - unter Beibehaltung der Systematik des BMF-Schreibens vom 18.01.2010 (BStBl 2010 I, S. 46) zu Grunde. Der Entwurf wurde mit den für Einkommensteuerfragen zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder unter TOP 11 der Sitzung ESt III/11 vom 4. - 5. Mai 2011 erörtert und abgestimmt.

Die neuen Abgrenzungskriterien unterscheiden künftig zwei Tätigkeitsbereiche, für die jeweils eigenständig eine relative und absolute Umsatzgrenze geprüft werden soll:

1. Absatz eigener Erzeugnisse und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Tätigkeiten

2. Verwendung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens für außerbetriebliche Zwecke und Dienstleistungen, die in einem sachlichen Zusammenhang zur Land- und Forstwirtschaft stehen.

Da für zwei Tätigkeitsgruppen nebeneinander Umsatzgrenzen gelten, kann bei einer Kumulation von Tätigkeiten der Charakter als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb verloren gehen. Aus diesem Grunde ist die bisherige - auf den Gesamtbetrieb bezogene – Überwiegensgrenze von 50 % beibehalten worden.

Die Regelung soll im Rahmen der nächsten Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien in R 15.5 EStR umgesetzt werden. Aus diesem Grunde wird die bisherige Anwendungsregelung zur Umsetzung des BFH-Urteils v. 25.03.2010 im BMF-Schreiben vom 24.06.2010 (BStBl 2010 I, S. 598) bis zum Inkrafttreten der neuen Einkommensteuer-Richtlinien verlängert.

Die Verbände hatten Gelegenheit sich bis zum 30.06.2011 zum Entwurf zu äußern. Die Stellungnahme des HLBS ist diesem Schreiben beigefügt.

Wir bitten um Beachtung.

Sankt Augustin, im Juli 2011

 
HLBS