Die FinVerw beabsichtigt, den Anwendungsrahmen der Umsatzsteuerpauschalierung zu überarbeiten und hat hierzu den Verbänden Entwürfe der Abschnitte 264-269 UStR zur Stellungnahme und Vorbereitung der weiteren Erörterung zugesandt. Die Entwürfe sehen erhebliche Einschränkungen des Anwendungsrahmens des § 24 UStG u.a. bei der Beurteilung der Hilfsumsätze und der Dienstleistungen vor. In der Anlage sind die überarbeiteten Entwürfe und die Stellungnahme des HLBS wiedergegeben.
Hinweis: Mit Schreiben vom 27.10.2010 hat das BMF die neuen Abgrenzungsregelungen bekannt gegeben, die grundsätzlich für alle Umsätze gelten sollen, die nach dem 31.12.2010 bewirkt werden.