Der HLBS hat den derzeitigen Stand in den Beratungen zum Anlass genommen, nochmal auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten und die Verlängerung der Optionsfrist, bei Erbfällen zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2008, für die Anwendung des neuen Rechts hinzuweisen.