Zurzeit scheint nicht eindeutig geklärt zu sein, ob landwirtschaftliche Betriebe im Eigentum von z.B. einer GmbH oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), für Zwecke des ab 01.01.2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, nach den Vorschriften für die Bewertung des Betriebsvermögens oder des luf Vermögens zu bewerten sind.
Dies hat der HLBS zum Anlass genommen hierzu eine Klärung herbeizuführen.
Mit Schreiben vom 10.06.2009 bestätigt das BMF, dass grundsätzlich die Bewertungsvorschriften für das Betriebsvermögen zu beachten sind, aber für die Ermittlung des Mindestwertes die Bewertungsvorschriften für das luf Vermögens heranzuziehen sind.