Nach dem BMF-Schreiben vom 26.02.2007 unterliegen Umsätze mit Zahlungsansprüchen in Deutschland generell der Regelbesteuerung. In anderen EU-Staaten wird dies anders gesehen. Soweit bekannt, werden die Umsätze steuerfrei gestellt bzw. als nicht steuerbar beurteilt. Diese unterschiedliche Handhabung hat der HLBS zum Anlass genommen über die EFAC, die Frage nach der zutreffenden umsatzsteuerlichen Behandlung der Zahlungsansprüche auf europäischer Ebene zu klären.
Es ist bekannt geworden, dass die Finanzverwaltung aufgrund der anhängigen Eingabe, vereinzelt bereits Ruhen der Verfahren gewährt hat.