Im Vergleich zu gewerblichen Handels- und Fertigungsbetrieben hält der HLBS eine Wertanpassung, für die Eingruppierung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, für den ab 01.01.2010 geltenden Betriebsprüfungsturnus, nach oben für notwendig.
Zwar hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 20.08.2009 die Wertgrenzen für die Landwirtschaft angehoben, es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Diskrepanzen zu anderen Wirtschaftsbranchen, insbesondere was die Einstufung als Großbetrieb anbelangt.